{"id":296,"date":"2023-02-14T12:45:39","date_gmt":"2023-02-14T12:45:39","guid":{"rendered":"http:\/\/schauer-steuerkanzlei.de\/?page_id=296"},"modified":"2025-08-08T09:45:27","modified_gmt":"2025-08-08T09:45:27","slug":"impressum","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.schauer-steuerkanzlei.de\/?page_id=296","title":{"rendered":"Impressum"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"296\" class=\"elementor elementor-296\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-6b9e502a elementor-section-height-min-height elementor-section-full_width elementor-section-height-default elementor-section-items-middle\" data-id=\"6b9e502a\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;,&quot;shape_divider_bottom&quot;:&quot;waves&quot;,&quot;shape_divider_bottom_negative&quot;:&quot;yes&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-shape elementor-shape-bottom\" aria-hidden=\"true\" data-negative=\"true\">\n\t\t\t<svg xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox=\"0 0 1000 100\" preserveAspectRatio=\"none\">\n\t<path class=\"elementor-shape-fill\" d=\"M790.5,93.1c-59.3-5.3-116.8-18-192.6-50c-29.6-12.7-76.9-31-100.5-35.9c-23.6-4.9-52.6-7.8-75.5-5.3\n\tc-10.2,1.1-22.6,1.4-50.1,7.4c-27.2,6.3-58.2,16.6-79.4,24.7c-41.3,15.9-94.9,21.9-134,22.6C72,58.2,0,25.8,0,25.8V100h1000V65.3\n\tc0,0-51.5,19.4-106.2,25.7C839.5,97,814.1,95.2,790.5,93.1z\"\/>\n<\/svg>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3103898a\" data-id=\"3103898a\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6464bbda elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"6464bbda\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Steuerkanzlei Schauer GmbH &amp; Co. KG<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-392fb01 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"392fb01\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Impressum<br>zur Information<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-b6e8377 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"b6e8377\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-b22a88f\" data-id=\"b22a88f\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-53619da elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"53619da\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Impressum<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4580ab9 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4580ab9\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Angaben gem\u00e4\u00df \u00a75 DDG<\/strong><\/p><p>Steuerkanzlei Schauer GmbH &amp; Co. KG<\/p><p>\u00a0GF Annemarie Schauer MBA<br \/>Marienplatz 16<br \/>83410 Laufen<br \/>Telefon: +49(0)8682-955 38 0<br \/>Telefax: +49(0)8682-955 38 29<br \/><a href=\"mailto:steuer@schauer-steuerkanzlei.de\"> steuer@schauer-steuerkanzlei.de<br \/><\/a>HRA 14948<br \/>SteuerNr.: 105\/177\/00032<\/p><p><strong>Zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde:<\/strong><br \/>Steuerberaterkammer M\u00fcnchen<\/p><p><strong>Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im wesentlichen den<\/strong><br \/><strong>nachstehenden Berufsrechtlichen Regelungen:<\/strong><br \/>Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)<br \/>Durchf\u00fchrungsverordnungen vom Steuerberatungsgesetz (DVStB)<br \/>Steuerberatungsgesetz (StBerG)<br \/>Steuerberatergeb\u00fchrenverordnung (StBGebV)<\/p><p><strong>Weitere Informationspflichten:<\/strong><br \/>Allgemeine Auftragsbedingungen f\u00fcr Steuerberater, Steuerbevollm\u00e4chtigte und Steuerberatungsgesellschaften vom Mai 2018<\/p><p>Verm\u00f6gensschaden-Haftpflichtversicherung, Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft in 10900 Berlin mit dem r\u00e4umlichen Geltungsbereich f\u00fcr die T\u00e4tigkeit als Steuerberater lt. AVB WSR 558<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-64c75eb elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"64c75eb\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-e5f15bf\" data-id=\"e5f15bf\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-578f33e elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"578f33e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br>\nfu\u0308r Steuerberater und steuerberatende Berufsausu\u0308bungsgesellschaften<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1cf8fd0 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"1cf8fd0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Stand: Januar 2025<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-34b6ee9 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"34b6ee9\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Die folgenden \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c gelten fu\u0308r Vertr\u00e4ge zwischen Steuerberatern und steuerberatenden Berufsausu\u0308bungsgesellschaften (im Folgenden<br \/>\u201eSteuerberater\u201c genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdru\u0308cklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<br \/><span style=\"color: #474747;\"><strong>1. Umfang und Ausfu\u0308hrung des Auftrags<\/strong><\/span><br \/>(1) Fu\u0308r den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag ma\u00dfgebend. Der Auftrag wird nach den Grunds\u00e4tzen ordnungsgem\u00e4\u00dfer<br \/>Berufsausu\u0308bung unter Beachtung der einschl\u00e4gigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgefu\u0308hrt.<br \/>(2) Die Beru\u0308cksichtigung ausl\u00e4ndischen Rechts bedarf einer ausdru\u0308cklichen Vereinbarung in Textform.<br \/>(3) \u00c4ndert sich die Rechtslage nach abschlie\u00dfender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die \u00c4nderung<br \/>oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdru\u0308cklich in Textform vereinbart wird.<br \/>(4) Die Pru\u0308fung der Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der dem Steuerberater u\u0308bergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchfu\u0308hrung<br \/>und Bilanz, geh\u00f6rt nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere<br \/>Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, wird er den Auftraggeber darauf hinweisen.<br \/>(5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht fu\u0308r die Vertretung vor Beh\u00f6rden, Gerichten oder sonstigen Stellen dar. Diese ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit<br \/>des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem u\u0308ber die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht m\u00f6glich, ist der Steuerberater im Zweifel<br \/>zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.<br \/><strong><span style=\"color: #474747;\">2. Verschwiegenheitspflicht<\/span><\/strong><br \/>(1) Der Steuerberater ist nach Ma\u00dfgabe der Gesetze verpflichtet, u\u0308ber alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausfu\u0308hrung des Auftrags zur Kenntnis<br \/>gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach<br \/>Beendigung des Auftragsverh\u00e4ltnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch fu\u0308r die Mitarbeiter des Steuerberaters.<br \/>(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater<br \/>ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information<br \/>und Mitwirkung verpflichtet ist.<br \/>(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte, u. a. nach \u00a7 102 AO, \u00a7 53 StPO und \u00a7 383 ZPO, bleiben unberu\u0308hrt.<br \/>(4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Bestellung eines allgemeinen Vertreters (\u00a7 69 StBerG) oder zur Durchfu\u0308hrung<br \/>eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit t\u00e4tigen Personen ihrerseits u\u0308ber ihre Verschwiegenheitspflicht<br \/>belehrt worden sind. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass durch den allgemeinen Vertreter oder den Zertifizierer\/Auditor Einsicht in seine \u2013<br \/>vom Steuerberater angelegte und gefu\u0308hrte\u00a3\u2013 Handakte genommen wird.<br \/><span style=\"color: #474747;\"><strong>3. Mitwirkung Dritter<\/strong><\/span><br \/>Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausfu\u0308hrung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des \u00a7 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere<br \/>datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Steuerberater, Wirtschaftspru\u0308fer,<br \/>Rechtsanw\u00e4lte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Der Steuerberater ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag<br \/>des Auftraggebers hinzuzuziehen.<br \/><span style=\"color: #474747;\"><strong>4. Elektronische Kommunikation, Datenschutz<\/strong><\/span><br \/>(1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Auftr\u00e4ge maschinell zu erheben und in einer automatisierten<br \/>Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsverarbeitung zu u\u0308bertragen.<br \/>(2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfu\u0308llung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten fu\u0308r den Datenschutz zu<br \/>bestellen. Sofern dieser Beauftragte fu\u0308r den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater<br \/>dafu\u0308r Sorge zu tragen, dass der Beauftragte fu\u0308r den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner T\u00e4tigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.<br \/>(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.) mit Risiken fu\u0308r die Vertraulichkeit der Kommunikation<br \/>verbunden sein kann. In Kenntnis dessen stimmt der Auftraggeber der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch den Steuerberater zu.<br \/><strong>5. M\u00e4ngelbeseitigung<\/strong><br \/>(1) Bei etwaigen M\u00e4ngeln ist dem Steuerberater Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.<br \/>(2) Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) k\u00f6nnen vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenu\u0308ber, berichtigt werden. Sonstige M\u00e4ngel<br \/>darf der Steuerberater Dritten gegenu\u0308ber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen<br \/>des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.<br \/><strong>6. Haftung<\/strong><br \/>(1) Der Anspruch des Auftraggebers aus dem Auftragsverh\u00e4ltnis mit dem Steuerberater auf Ersatz eines fahrl\u00e4ssig verursachten Schadens wird auf<br \/>Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung fu\u0308r Vorsatz bleibt insoweit unberu\u0308hrt. Von der Haftungsbegrenzung<br \/>ausgenommen sind Haftungsanspru\u0308che fu\u0308r Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.\u00a3Die Haftungsbegrenzung gilt fu\u0308r die<br \/>gesamte T\u00e4tigkeit des Steuerberaters fu\u0308r den Auftraggeber, also insbesondere auch fu\u0308r eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der<br \/>Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch gegenu\u0308ber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des<br \/>Auftragsverh\u00e4ltnisses fallen; \u00a7334 BGB wird insoweit ausdru\u0308cklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser<br \/>Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch \u2013 soweit nicht ausdru\u0308cklich anders geregelt \u2013 unberu\u0308hrt.<br \/>1 Bei online abgeschlossenen Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern ist der DWS-Vordruck Nr. 1130 \u201eMuster-Widerrufsbelehrung, Muster-Zustimmungserkl\u00e4rung und Muster-Widerrufsformular<br \/>fu\u0308r online abgeschlossene Verbrauchermandate\u201c zu beachten. Auf die weiterfu\u0308hrenden Hinweise im DWS-Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.<br \/>2 Der Begriff \u201eSteuerberater\u201c umfasst jeweils auch Steuerbevollm\u00e4chtigte.<br \/>3 Zur Verarbeitung personenbezogener Daten muss zudem eine Rechtsgrundlage aus Art. 6 DSGVO einschl\u00e4gig sein. Der Steuerberater muss au\u00dferdem die Informationspflichten<br \/>gem. Art. 13 oder 14 DSGVO durch \u00dcbermittlung zus\u00e4tzlicher Informationen erfu\u0308llen. Hierzu sind die Hinweise und Erl\u00e4uterungen im DWS-Hinweisblatt<br \/>Nr. 1007 zu den DWS-Vordrucken Nr. 1005 \u201eDatenschutzinformationen fu\u0308r Mandanten\u201c und Nr.\u008e1006 \u201eDatenschutzinformation zur Verarbeitung von Besch\u00e4ftigtendaten\u201c<br \/>zu beachten.<br \/>4 Bitte Betrag einsetzen. Fu\u0308r die Wirksamkeit dieser Haftungsbegrenzung muss bei einer Einzelkanzlei ein Betrag von mindestens 1 Mio. \u20ac angegeben werden und die<br \/>vertragliche Versicherungssumme muss mindestens auch in dieser H\u00f6he bestehen; anderenfalls ist die Ziffer\u00a36 nicht rechtswirksam. Fu\u0308r Berufsausu\u0308bungsgesellschaften<br \/>gelten h\u00f6here Betr\u00e4ge (siehe Fn. 5). Auf die weiterfu\u0308hrenden Hinweise im DWS-Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.<br \/>5 Nach \u00a7 55f Abs. 1 StBerG ist jede Berufsausu\u0308bungsgesellschaft, gleich welcher Rechtsform, zum Abschluss und zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung<br \/>verpflichtet. Differenziert geregelt ist die H\u00f6he der erforderlichen Versicherungssumme, je nachdem, ob durch die Rechtsform eine Beschr\u00e4nkung der Haftung vorliegt<br \/>(vgl. \u00a7 55f Abs. 2 und 3 StBerG). Nach \u00a767a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StBerG kann die Haftung durch allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme<br \/>begrenzt werden, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Die vertragliche Versicherungssumme muss den Vorgaben hinsichtlich des einzelnen<br \/>Schadensfalles entsprechen; anderenfalls ist die Ziffer 6 nicht wirksam. Auf die Hinweise im DWS-Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.<\/p><p>(2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, ru\u0308ckwirkend von Beginn des Mandatsverh\u00e4ltnisses bzw. dem<br \/>Zeitpunkt der H\u00f6herversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachtr\u00e4glich ge\u00e4ndert oder erweitert wird, auch auf diese F\u00e4lle.<br \/>(3) Die Erteilung mu\u0308ndlicher Ausku\u0308nfte geh\u00f6rt nicht zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten des Steuerberaters. Sie bergen die Gefahr insbesondere einer<br \/>unvollst\u00e4ndigen mu\u0308ndlichen Darlegung des zu beurteilenden Sachverhalts sowie von Missverst\u00e4ndnissen zwischen Steuerberater und Auftraggeber. Deshalb<br \/>wird vereinbart, dass der Steuerberater nur fu\u0308r in Textform erteilte Ausku\u0308nfte einzutreten hat und die Haftung fu\u0308r fahrl\u00e4ssig falsche mu\u0308ndliche Ausku\u0308nfte des<br \/>Steuerberaters oder seiner Mitarbeiter ausgeschlossen ist.<br \/>(4) Schadensersatzanspru\u0308che des Auftraggebers, mit Ausnahme solcher aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, verj\u00e4hren in 18 Monaten<br \/>zum Jahresende ab Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssiger Unkenntnis des Auftraggebers von den Anspru\u0308chen, sp\u00e4testens aber in fu\u0308nf Jahren zum Jahresende ab der<br \/>Anspruchsentstehung. Ma\u00dfgeblich ist die fru\u0308her endende Frist.<br \/>\u2000<span style=\"color: #474747;\"><strong>7. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers<\/strong><\/span><br \/>(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater<br \/>unaufgefordert alle fu\u0308r die Ausfu\u0308hrung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollst\u00e4ndig und so rechtzeitig zu u\u0308bergeben, dass dem Steuerberater eine<br \/>angemessene Bearbeitungszeit zur Verfu\u0308gung steht. Entsprechendes gilt fu\u0308r die Unterrichtung u\u0308ber alle Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die fu\u0308r die Ausfu\u0308hrung des<br \/>Auftrags von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen<br \/>Ru\u0308cksprache zu halten.<br \/>(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabh\u00e4ngigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfu\u0308llungsgehilfen beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte.<br \/>(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt<br \/>die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.<br \/>(4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur<br \/>Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater<br \/>vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der<br \/>Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausu\u0308bung der Nutzungsrechte an den Programmen durch<br \/>den Steuerberater entgegensteht.<br \/>(5) Unterl\u00e4sst der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 7 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater<br \/>angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu ku\u0308ndigen. Unberu\u0308hrt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf<br \/>Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und<br \/>zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Ku\u0308ndigungsrecht keinen Gebrauch macht.<br \/><span style=\"color: #474747;\"><strong>\u20008. Urheberrechtsschutz<\/strong><\/span><br \/>Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschu\u0308tzt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen au\u00dferhalb<br \/>der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zul\u00e4ssig.<br \/><strong><span style=\"color: #474747;\">\u20009. Vergu\u0308tung, Vorschuss und Aufrechnung<\/span><\/strong><br \/>(1) Die Vergu\u0308tung (Gebu\u0308hren und Auslagenersatz) des Steuerberaters fu\u0308r seine Berufst\u00e4tigkeit nach \u00a7 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergu\u0308tungsverordnung<br \/>(StBVV). Eine h\u00f6here oder niedrigere als die gesetzliche Vergu\u0308tung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergu\u0308tung<br \/>ist nur in au\u00dfergerichtlichen Angelegenheiten zul\u00e4ssig. Sie muss in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko<br \/>des Steuerberaters stehen.<br \/>(2) Fu\u0308r T\u00e4tigkeiten, die in der StBVV keine Regelung erfahren (z. B. \u00a7 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergu\u0308tung, anderenfalls die fu\u0308r diese T\u00e4tigkeit<br \/>vorgesehene gesetzliche Vergu\u0308tung, ansonsten die u\u0308bliche Vergu\u0308tung (\u00a7\u00a7 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB).<br \/>(3) Eine Aufrechnung gegenu\u0308ber einem Vergu\u0308tungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig.<br \/>Etwaige Anspru\u0308che des Auftraggebers auf Ru\u0308ckzahlung einer gezahlten Vergu\u0308tung verj\u00e4hren in 18 Monaten zum Jahresende nach Zugang der Rechnung beim<br \/>Auftraggeber.<br \/>(4) Fu\u0308r bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebu\u0308hren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der geforderte Vorschuss<br \/>nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Anku\u0308ndigung seine weitere T\u00e4tigkeit fu\u0308r den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht.<br \/>Der Steuerberater wird seine Absicht, die T\u00e4tigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntgeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer<br \/>Einstellung der T\u00e4tigkeit erwachsen k\u00f6nnen. Fu\u0308r den Steuerberater ist eine Verrechnung von Vorschu\u0308ssen mit allen f\u00e4lligen Forderungen aus dem Auftragsverh\u00e4ltnis<br \/>m\u00f6glich, unabh\u00e4ngig davon, fu\u0308r welche T\u00e4tigkeit der Vorschuss gefordert wurde.<br \/>(5) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlt.<br \/><strong><span style=\"color: #474747;\">10. Beendigung des Auftrags<\/span><\/strong><br \/>(1) Der Auftrag endet mit Erfu\u0308llung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Ku\u0308ndigung. Der Auftrag endet nicht durch den<br \/>Tod, durch den Eintritt der Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Aufl\u00f6sung.<br \/>(2) Der Auftrag kann \u2013 wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. \u00a7\u00a7 611, 675 BGB darstellt \u2013 von jedem Vertragspartner au\u00dferordentlich geku\u0308ndigt werden, es<br \/>sei denn, es handelt sich um ein Dienstverh\u00e4ltnis mit festen Bezu\u0308gen, \u00a7 627 Abs. 1 BGB; die Ku\u0308ndigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon<br \/>abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung zwischen Steuerberater und Auftraggeber.<br \/>(3) Mit Beendigung des Auftrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausfu\u0308hrung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme<br \/>einschlie\u00dflich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzu\u0308glich herauszugeben bzw. zu l\u00f6schen.<br \/>(4) Nach Beendigung des Auftragsverh\u00e4ltnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.<br \/>(5) Endet der Auftrag vor seiner vollst\u00e4ndigen Ausfu\u0308hrung, so richtet sich der Vergu\u0308tungsanspruch des Steuerberaters nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere<br \/>\u00a7 12 Abs. 4 StBVV. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.<br \/><span style=\"color: #474747;\"><strong>11. Zuru\u0308ckbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen<\/strong><\/span><br \/>(1) Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zuru\u0308ckgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zuru\u0308ckbehalten oder dies im Wege<br \/>der elektronischen Datenverarbeitung vornehmen.<br \/>(2) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Dokumente verweigern, bis er wegen seiner Gebu\u0308hren und Auslagen befriedigt ist (\u00a7 66 Abs. 3 StBerG). Hinsichtlich<br \/>der Arbeitsergebnisse gilt ein vertragliches Zuru\u0308ckbehaltungsrecht als vereinbart.<br \/><span style=\"color: #474747;\"><strong>12. Gerichtsstand, Erfu\u0308llungsort, Information VSBG<\/strong><\/span><br \/>(1) Fu\u0308r den Auftrag, seine Ausfu\u0308hrung und sich hieraus ergebende Anspru\u0308che gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Erfu\u0308llungsort und Gerichtsstand ist, sofern der<br \/>Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, die berufliche Niederlassung des Steuerberaters.<br \/>Dies gilt auch fu\u0308r den Fall, dass der Auftraggeber nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt<br \/>oder der Wohnsitz oder gew\u00f6hnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.<br \/>(2) Der Steuerberater ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (\u00a7\u00a7 36, 37 VSBG).6<br \/><span style=\"color: #474747;\"><strong>13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit<\/strong><\/span><br \/>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der u\u0308brigen Bestimmungen dadurch nicht beru\u0308hrt.<\/p><p>\u2013\u2013\u2013\u2013\u2013\u2013\u2013\u2013\u2013\u2013\u2013<br \/>6 Falls die Durchfu\u0308hrung von Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle gewu\u0308nscht ist, ist das Wort \u201enicht\u201c zu str<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuerkanzlei Schauer GmbH &amp; Co. KG Impressumzur Information Impressum Angaben gem\u00e4\u00df \u00a75 DDG Steuerkanzlei Schauer GmbH &amp; Co. KG \u00a0GF Annemarie Schauer MBAMarienplatz 1683410 LaufenTelefon: +49(0)8682-955 38 0Telefax: +49(0)8682-955 38 29 steuer@schauer-steuerkanzlei.deHRA 14948SteuerNr.: 105\/177\/00032 Zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde:Steuerberaterkammer M\u00fcnchen Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im wesentlichen dennachstehenden Berufsrechtlichen Regelungen:Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)Durchf\u00fchrungsverordnungen vom Steuerberatungsgesetz (DVStB)Steuerberatungsgesetz (StBerG)Steuerberatergeb\u00fchrenverordnung (StBGebV) [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-296","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.schauer-steuerkanzlei.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/296","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.schauer-steuerkanzlei.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.schauer-steuerkanzlei.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.schauer-steuerkanzlei.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.schauer-steuerkanzlei.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=296"}],"version-history":[{"count":49,"href":"https:\/\/www.schauer-steuerkanzlei.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/296\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1832,"href":"https:\/\/www.schauer-steuerkanzlei.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/296\/revisions\/1832"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.schauer-steuerkanzlei.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=296"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}